Ab sofort auch Kurz-URLs mit zwei Stellen möglich

admin am 16. Oktober 2009

Bisher mussten Internetadressen mindestens über drei Stellen verfügen. Für viele Firmen war es daher nicht möglich, gängige Abkürzungen als URL für die Unternehmens-Homepage zu verwenden.
Ab dem 23. Oktober um 9 Uhr ist dies anders, ein Beschluss des Bundesgerichtshofs erlaubt nun zweistellige URLs sowie Adressen, die ausschließlich aus Ziffern bestehen.
Zur Einführung der neuen Domains wird die DENIC, die für die Vergabe von Adressen mit der Top-Level Endung “.de” zuständig ist, ein spezielles System zur schnellen Abwicklung anbieten.
Bei Registrierung einer Domain ist allerdings nach wie vor darauf zu achten, dass Adressen weder mit einem Bindestrich beginnen noch damit enden dürfen.

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