Gesetz zur Telefonüberwachung lückenhaft

admin am 20. Januar 2009

Zur Aufklärung von Straftaten kann zwar das Telefon abgehört werden, die Internet-Telefonie allerdings nicht. Die fortschrittliche Technik und die vermehrte Nutzung von VoIP lässt das Gesetz an seine Grenzen stoßen. Um besonders gefährlichen Straftätern ihre Machenschaften nachweisen zu können, dürfen Ermittler mit einer entsprechenden Genehmigung Festnetz- und Mobiltelefon des Betroffenen abhören. Gespräche, die über das Internet geführt werden, fallen hierbei natürlich raus und geben dem Verdächtigen die Möglichkeit, weiterhin ungestört kriminelle Geschäfte zu machen. Die Überwachung der Internetleitung ist in Deutschland nämlich nicht zulässig, auch nicht mit Genehmigung.

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